Landwirt freigesprochen

Kuh tötet Wanderin in Tirol: Weitreichendes Urteil gefällt

Im Alpenraum kommt es selten, aber doch immer wieder zu tödlichen Zwischenfällen mit Weidevieh. So geschehen im Jahr 2017 in Tirol, als eine 70-Jährige durch die Folgen eines Kuhangriffs verstarb. Das zuständige Oberlandesgericht entschied nun, dass der Landwirt keinen Schadensersatz zahlen muss.

Kuh tötet Wanderin in Tirol: Weitreichendes Urteil gefällt
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Kuh tötet Wanderin in Tirol: Die Hintergründe

Es hätte der Abschluss eines schönes Bergtages werden sollen, doch für eine 70-jährige Österreicherin endete der Abstieg von der Kranzhornalm (1300 m) im bayerisch-tiroler Grenzgebiet tödlich. Die Frau wurde im Sommer 2017 beim Überqueren einer Weide von einer Kuhherde attackiert und dabei so schwer verletzt, dass sie kurze Zeit später noch an der Unfallstelle verstarb.

Ihre gleichaltrige Begleiterin wurde bei der Attacke nicht verletzt, sie erlitt jedoch einen schweren Schock. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, hatte die Einheimische Fotos von den Tieren gemacht und sich diesen genähert. Daraufhin wurden die Kühe aggressiv und griffen an. Sie überrannten die Frau, die beim Versuch zu flüchten gestürzt war. Beide Frauen waren mit Hund unterwegs, was die Kühe möglicherweise beunruhigt hatte.

Kuh tötet Wanderin in Tirol: Das Urteil

Die Angehörigen der Verstorbenen zogen in Folge mit einer Schadensersatzforderung gegen den Landwirt vor das Oberlandesgericht Innsbruck. In erster Instanz wurde den Hinterbliebenen 80.000 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Der Almbauer legte jedoch Widerspruch ein und bekam nun Recht. Die Begründung lautete, dass Weide- und Almflächen nicht abgezäunt sein müssten. 

Lediglich bei vorhergehenden Zwischenfällen ähnlicher Art, hätte das Ersturteil weiterhin Bestand gehabt. Das Gericht merkte zudem an, dass es einen durch einen Zaun abgesicherten Alternativweg auf dem Almgelände gebe. Ein Gerichtssprecher gab zu Protokoll, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle. "Es kommt immer auf die Umstände an. Das Urteil ist weder für Landwirte noch für Wanderer eine Art Persilschein", fügte er an. Der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, Josef Hechenberger, begrüßte das Urteil als richtungsweisend.

Bei einem ähnlichen Fall im Jahr 2014 wurden im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche und ihr Hund durch einen Kuhangriff getötet. Im folgenden Urteil erhielten die Verstorbene und der Almbauer jeweils eine Teilschuld. Der Vorfall hatte es sich auf einer Weide mit Mutterkühen ereignet. Deren aggressiveres Verhalten sei dem Bauer bekannt gewesen, als er die Tiere auf die Weide mit dem Wanderweg brachte, so die Begründung des Gerichts.

4 Kommentare

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ME

Wenn der Hund nur angeleint auf den Berg steigt was immer so mache auch wegen den Wildtieren, leider wird man immer wieder blöd angemacht oder hat selbst ein Problem mit seinem Hund wenn er nicht frei läuft. Gebe den Hundebesitzern mit Schuld, da viele unfähig sind, auf den Berg zu steigen und den Hund angeleint zu lassen.....

H.C.

Für mich komplett unverständlich, Kühen mit Hund auf die Pelle zu rücken.
Leider ist das Gespür für die Tiere häufig einfach nicht vorhanden, obwohl immer wieder darauf hingewiesen wird, dass Kühe auf Hunde aggressiv reagieren können.
Zum Glück wurde der Landwirt frei gesprochen, so tragisch der Vorfall ist, denn die Verantwortung liegt doch m. E. eindeutig bei der Frau selbst.

Monika Kundolf Freiburg/ D

Gut so entschieden.Ich habe selbst einen Hund
und hätte das nie so gemacht..


Tom S.

Ich finde es äußerst rücksichtslos und unmöglich wie viele Hundebesitzer in den Bergen unterwegs sind und das auch noch meistens ohne ihre Hunde an die Leine zu nehmen. Es wäre schön wenn solche Vorfälle diese Personen zum Denken anstoßen würde.
Einen Almbauern bezüglich der Rinderhaltung zur Rechenschaft zu ziehen finde ich lächerlich!
Besser wäre einen „Führerschein“ für Hunde einzuführen.