Im Herbst 2011 ereignete sich in der Cholerenschlucht in Adelboden ein tragischer Unfall. Zwei Mädchen waren mit einem Bergführer aufgebrochen, ein Abseilmanöver in der Schlucht durchzuführen.
Die Mädchen bekamen den Bergsport- und Klettertag eines Bergsportanbieters geschenkt. Der Bergführer überzeugte sich zunächst in einem Seilpark und Klettergarten in Adelboden von den Fähigkeiten der Beiden. Er schätzte die Freundinnen als trittsicher, angstfrei, verantwortungsvoll und vital ein.
Am Nachmittag machten sich die Mädchen zusammen mit dem Bergführer auf den Weg zur Cholerenschlucht. Dort wollten sie ein Abseilmanöver durchführen.
Den Weg zum ersten Abseilpunkt legten sie ungesichert zurück, Der Bergführer war aufgrund der zuvor durchgeführten Übungen zu dem Schluss gekommen, dass die Beiden diese Strecke nicht angeseilt zurücklegen konnten. Kurz vor Erreichen des Punktes stolperte eines der Mädchen und stürzte 50 Meter in die Tiefe. Sie verstarb beim Transport ins Krankenhaus.
Der Bergführer wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Im September 2017 wurde der Angeklagte vor dem Regionalgericht freigesprochen. Angehörige des Mädchens zogen vor die nächsthöhere Instanz. Nun folgte erneut ein Freispruch, dieses Mal am Berner Obergericht.
"Bergsteigen ist eine relativ gefährliche Sache"
Er habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt und sei auch keine unerlaubten Risiken eingegangen, sagte Hanspeter Kiener, Präsident der zweiten Strafkammer.
Bergsteigen sei eine relativ gefährliche Sache und somit müsse ein Bergführer nicht jedes erdenkliche Risiko ausschließen, sondern das, was an realistischen Gefahren zu erwarten sei, führte der Präsident weiter aus.
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