Update vom 29.05.2024 | Kommissionsmitglieder freigesprochen@(zwischenHeadlineTag)>
Die beiden Angeklagten mussten sich am 28. Mai 2024 in Feldkirch vor Gericht den Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit in mehreren Fällen stellen. Sie hatten im Dezember 2022 in Lech eine Piste freigegeben, auf der am selben Tag fünf Personen durch eine Lawine verletzt worden waren. Sieben Hubschrauber und 200 Einsatzkräfte hatten in einem Großaufgebot stundenlang nach den Vermissten gesucht. Mit Erfolg: Alle Betroffenen konnten lebend aus den Schneemassen geborgen werden.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass am Unfalltag zwar Sprengungen vorgenommen worden waren, allerdings war offenkundig nicht der ganze Schnee abgegangen. Diese mangelnde Sorgfalt wurde den Angeklagten zur Last gelegt. In der Verhandlung mussten die beiden Mitglieder der Lawinenkommission deshalb ihr Vorgehen am Tag des Unglücks darlegen.
Dabei machten die Personen glaubhaft, dass bei einer Kontrollfahrt nach den Sprengungen keine Hinweise auf eine akute Lawinengefahr vorlagen. Entlastung kam auch durch ein vorliegendes Gutachten, das die Aussage der beiden bestätigte. Auf dieser Grundlage wurden die Angeklagten vorläufig freigesprochen. Da sich die Staatsanwältin laut ORF Bedenkzeit erbat, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
Missglückte Lawinensprengung als vermeintliche Unglücksursache@(zwischenHeadlineTag)>
Nach einem Bericht der Salzburger Nachrichten wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch zwei Mitgliedern der Lawinenkommission fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Die Alpinpolizei ermittelte nach dem Lawinenabgang, ob menschliche Fehler bei einer morgendlichen Lawinensprengung zu dem Unglück geführt hatten. Der Prozess gegen die zwei Angeklagten soll Ende Mai beginnen.
Am Nachmittag des 25. Dezembers 2022 hatte sich oberhalb des Trittkopfes eine Lawine gelöst und eine darunterliegende Piste verschüttet. Anfänglich war aufgrund eines Handyvideos nach zehn Personen gesucht worden. Das hatte einen Großeinsatz mit zeitweise bis zu 200 Retterinnen und Rettern ausgelöst. Ein teilverschütteter Mann konnte von den Rettungskräften aus der Lawine gerettet werden. Er war mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Innsbruck geflogen worden.
Lawinenabgänge nur selten vor Gericht@(zwischenHeadlineTag)>
Die Verantwortung für die Sicherheit von Wintersportlerinnen und -sportlern auf Pisten liegt in Österreich grundsätzlich beim Liftbetreiber. Es können aber auch die Mitglieder einer Lawinenkommission zur Verantwortung gezogen werden, falls sie typische Lawinenmerkmale übersehen haben. Dies hatte sich z. B. im Jahr 2006 ereignet, als der Warther Bürgermeister und weitere Mitglieder der Lawinenkommission vor Gericht geladen wurden, nachdem ein Mann auf einem Wanderweg von einer Lawine erfasst worden war und verstarb. Damals wurden alle Angeklagten freigesprochen.
Aber auch Skifahrer und Tourengeher können gerichtlich belangt werden, wenn diese fahrlässig eine Lawine auslösen. So wurde z. B. ein Skifahrer belangt, der in Zell am See eine Lawine ausgelöst hatte. Er war mit seinem 13-jährigen Sohn bei Lawinenwarnstufe vier im freien Gelände unterwegs, als er das Schneebrett auslöste. Vor Gericht war sich der Mann keiner Schuld bewusst.
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