Wie bereits der Österreichische Alpenverein sowie Rettungsorganisationen aus Südtirol und anderen von der Corona-Krise betroffenen Regionen, fordert nun auch der Deutsche Alpenverein die Bergsport-Community auf, derzeit auf Touren in den Bergen zu verzichten.
In einer Pressemitteilung heißt es, dass zwar rein rechtlich betrachtet Touren zumindest in den bayerischen Alpen bislang nichts entgegenstehe. Dennoch seien bergsportliche Unternehmungen derzeit nicht sinnvoll, da es gelte, alpine Notfälle und eine damit einhergehende Belastung des Rettungswesens und des medizinischen Systems zu vermeiden.
Daher appelliert DAV-Präsident Josef Klenner: "Bitte gehen Sie in der momentanen Situation nicht in die Berge – und unternehmen Sie insbesondere keine schwierigen und langen Touren. Ich bin mir sicher, dass die Bergsportlerinnen und Bergsportler dieses Zeichen der Solidarität gerne setzen!"
Diese Empfehlung bezieht sich ausdrücklich auch auf Kletteraktivitäten. Da Kletterhallen bereits geschlossen sind, würden sich alle Kletterer und Kletterinnen an den sonnigen Felsen in den Mittelgebirgen drängen. Dabei wäre somit neben der Gefahr von Notfällen auch die Infektionsgefahr beträchtlich.
Also bleibt nichts, als zuhause bis zum Ende der Krise auszuharren? Nicht ganz, Thomas Bucher, Pressesprecher des Deutschen Alpenvereins, erklärte gegenüber ALPIN: "Es ist wichtig, dass die Menschen gesund und fit bleiben. Daher empfehlen wir in Bewegung zu bleiben und spazieren oder joggen zu gehen. Auch gegen eine leichte Wanderung am nahe gelegene Hügel ist nichts einzuwenden."
Wer dennoch meint, es nicht lassen zu können und in die Berge zieht, wird dort bis auf Weiteres keine Alpenvereinshütten zur Übernachtung mehr nutzen können.
Die AV-Hütten in Österreich und Italien sind bereits geschlossen. Auch in den bayerischen Alpen müssen die Bergunterkünfte für Übernachtungen schließen. Damit folgen sie einer Anordnung der bayerischen Staatsregierung, wonach gastronomische Betriebe in Bayern derzeit keine touristisch motivierten Übernachtungen mehr anbieten dürfen.
Update vom 21. März 2020
Seit dem 21. März gelten in Bayern erhebliche Ausgangsbeschränkungen. Das bedeutet, dass die eigenen vier Wände nur aus "triftigen Gründen" verlassen werden dürfen. Im Freien Sport zu treiben ist aber weiterhin möglich, allerdings nur noch allein oder in Begleitung von Angehörigen, mit denen man unter einem Dach wohnt. Mit dem PKW beispielsweise zum nächsten Sportplatz oder zu einem Wanderparkplatz zu fahren, ist tabu.
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