Frage von B. Stumm, per E-Mail: Ich zerre gerne die letzten Reste Sonnencremes aus dem Schrank. Jetzt hat mir ein Freund gesagt, dass die in der Schutzwirkung nachlassen.
Antwort von Olaf: Auf allen Kosmetika steht normalerweise ein Haltbarkeitsdatum sowie ein Symbol für die Haltbarkeit nach dem Öffnen. Für diese angegebenen Verbrauchsfristen garantiert der Hersteller ein einwandfreies und wirksames Produkt, vorausgesetzt, dieses wird sachgerecht gelagert. Anschließend verliert das Produkt nicht schlagartig seine Wirksamkeit, diese kann jedoch abnehmen, d. h. der Sonnenschutzfaktor nimmt ab.
Grundsätzlich sollten Kosmetika kühl und trocken gelagert werden, wobei dies bei Sonnenschutzmitteln naturgemäß nicht immer der Fall ist. Bei unsachgemäßer Lagerung, vor allem bei großer Hitzeeinwirkung, oder durch Verschmutzungen insbesondere durch Keimbelastung kann die Wirksamkeit deutlich beeinträchtigt werden.
Wichtig ist, sich großzügig einzucremen, bevor man in die Sonne geht, und auch an das Nachcremen zu denken, v. a. bei allen sportlichen Aktivitäten, da starkes Schwitzen ebenso die Wirkung der Sonnenschutzmittel verringert wie Baden. Wurde die Sonnencreme aus dem Vorjahr kühl gelagert, ist die Öffnung sauber und die Creme zeigt keine Veränderungen, kann sie durchaus verwendet werden.
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Olaf Perwitzschky ist ALPIN-Testredakteur und staatlich geprüfter Bergführer. Berge sind seine Leidenschaft - und Ihre Fragen sind ihm Herausforderung! Jeden Monat beantwortet er Ihre Anliegen im ALPIN-Heft unter der allseits bekannten Rubrik "Olaf klärt das schon!".
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