Aufgrund dieses Urteils hat sich ein Almbauer aus der Steiermark kurz nach der Urteils-Verkündung dazu entschlossen, einen zwei Kilometer langen Weg entlang seiner Weide im Bereich der steirischen Sommeralm im Bezirk Weiz komplett zu sperren.
Nun folgt ein weiterer Landwirt dem Beispiel. Er sperrt den Wege entlang seiner Alm, um so nicht für eine mögliche Kuh-Attacke haften zu müssen.
Der Bergbauer bei Rauris im Pinzgau hat so den Weg im Nationalpark Hohe Tauern über die große Rohrmooser Alm im Krumltal nördlich des Hocharn und nordwestlich des Ritterkopfes mit einem hohen Zaun für Wanderer gesperrt. Er könne nicht für die Sicherheit von Wanderern auf seinem Grundstück garantieren.
Der Österreichische Alpenverein sieht in der Sperrung des Weges allerdingt eine Verletzung der gesetzlich verankerten Wegefreiheit. Brigitte Slupetzky vom Salzburger Alpenverein meint gegenüber euronews.com:
"Das Beispiel darf auf keinen Fall Schule machen. Ich hoffe, dass wir bald zu einer Einigung kommen: Dem Bauern muss Rechtssicherheit zugesprochen werden, die Menschen haben eine Eigenverantwortung."
Die österreichische Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger soll nun für Klärung sorgen und sei bereits - laut übereinstimmenden Medienberichten - mit allen Beteiligten auf der Suche nach einer Lösung.
Auch im BR-Magazin "quer" wurden Kuh-Attacken kürzlich thematisiert:
9 Kommentare
Kommentar schreibenIch kann das Urteil überhaupt nicht verstehen. Ich habe selbst einen Hund und bin ständig in den Bergen mit vielen bewirtschafteten Almen unterwegs. Wenn man sich in diese Gebiete begibt, muss man einfach mit Weidevieh rechnen und sich dementsprechend verhalten und selbstverständlich Eigenverantwortung tragen. Wenn man das nicht kann, dann sollte man besser die Berge meiden. Man betritt ja immerhin fremden Boden und sollte dafür dankbar sein, dass dies gestattet ist.
Sie haben völlig recht. Mir sind die näheren Umstände nicht hinreichlich bekannt. Mann neigt manchmal ob schlechten Erfahrungen dazu voreilig im Internet Dinge zu kommentieren, obwohl es einem nicht zusteht. Dafür möchte ich mich hier entschuldigen. Danke Mario.
Der Bauer / die Bauern haben recht !
Die Benutzer / Wanderer der Almflächen/Almwiesen gehen über Privateigentum des Bauern.
Das Betretungsrecht eines Einzelnen aus Wohlfahrtsgründen gilt laut Forstgesetz für den Wald ( auch mit entsprechenden Verhaltensregeln).
Wenn der Weg im Eigentum des Bauern ist dann wird auch Privateigentum benutzt.
Ich als Bauer würde ebenso mein Eigentum schützen und das Recht benutzen
eine Nichtbenutzung meines Eigentums aussprechen bevor mit wegen eines Vorfalls Schuld/Teilschuld aufgehalst wird.
Wo / in welchem GEsetz in Österreich steht das mit der Wegefreiheit ?
Der ÖAV muß da mit seiner Position aufpassen hier wird eine Situation verschärft die nur gemeinsam gelöst werden kann !
Wenn ich hier den Unsinn darüber lese, wie das Urteil gerechtfertigt wird, wird mir ganz schlecht. Der Bauer soll seine Weide zum Schutz von Besuchern, von denen er nichts hat, einzäunen? Wo bleibt hier die Eigenverantwortung? Gerne können die Bauern ihre Wege sperren um sich vor solchen Urteilen zu schützen. Der Alpenverein soll sich gefälligst hier rausholen.
Haben sie das Urteil gelesen? Es geht dabei ja nicht um eine allgemeine Haftung sondern um einen ganz speziellen Fall. Das ist auch sehr detailliert ausgeführt. Manchen Bauern kommt das als Argument aber wohl ganz recht. Umso wichtiger, dass der Alpenverein hier entschieden dagegen auftritt.
Ich bin selber Hundebesitzer! Ich habe im letzten Urlaub in Hafling eine halbe Stunde auf einer umzäunten Kuhweide ausgeharrt, weil die eigentlichen Bewohnerinnen offensichtlich zu einer anderen Weide überführt wurden und meinem Hund nicht wohlgesonnen waren. Ich hatte mich allerdings auch schon vorher darüber informiert, wie ich mich in den Bergen mit einem Hund verhalten soll. Mein aufrichtiges Beileid an die Familie, ich halte das Urteil aber für absolut unangemessen.
Bevor man über das Kuh-Urteil herzieht, sollte man sich vielleicht die Begründung auch nur ansatzweise durchlesen. M.W. wurde dem Bauer eine 50%ige Teilschuld zugewiesen, da der Weg sich in unmittelbarer Nähe einer Bergstation befand, viel begangen ist, dem Bauern die Angriffslust seiner Muttertiere bekannt war und es zumutbar gewesen wäre, für 500 m einen beidseitigen Zaun zu errichten. Die anderen 50% wurden der getöteten Touristin zugewiesen.
Die ganze Kuhproblematik ist eigentlich erst aufgetreten, seit vor allem Tiroler Bauern Mutterkühe mit ihren Kälbern auftreiben.
Unabhängig von den Umständen wird immer ein Gericht bei einem Todesfall über Schuldfrage und eventuelle Entschädigungen entscheiden und sollte ein Richter auf grobe Fahrlässigkeit entscheiden, hilft dem Bauern nicht einmal eine Versicherung.
Abgesehen von obigem, ist es leider wahr, dass sich viele Touristen bei einer Begegnung mit Tieren idiotisch verhalten und anscheinend in letzter Zeit sogar Mutproben auf soziale Medien stellen, wie sie Kühe mit Kälbern reizen. Aber der Dummheit der Menschen ist keine Grenze gesetzt und in einem solchen Fall tut mir das Tier und der Bauer leid, sicher nicht der Tourist.
Wenn ich Bauer wäre, würde ich das auch so machen. Wer sich auf die Wegefreiheit beruft um über meine Weide zu laufen, darf anschließend keine Haftungsansprüche stellen wenn der Hund die Kühe reizt...
Recht haben sie, die Bauern! Sowas Bescheuertes wie das Kuh-Urteil hat dann halt solche Konsequenzen, da darf sich doch niemand wundern.