Am 09. Januar 2019 war eine vierköpfige Familie aus Australien im Skigebiet St. Anton am Arlberg in Bergnot geraten. Der aus Deutschland stammende Vater (58), die Mutter (55) und ihre beiden Söhne, 14 und 16 Jahre alt, hatten am Spätnachmittag die gesicherte Piste verlassen und waren - bei hoher Lawinenwarnstufe - mit ihren Ski vom Gampen in Richtung Steißbachtal gefahren. Aufgrund gewaltiger Schneemassen gab es für die Familie nach einiger Zeit kein Weiterkommen mehr.
Daraufhin setzte der Vater einen Notruf ab, eine Rettungsaktion lief an - mit tragischem Ausgang: Beim Eintreffen der Ersthelfer kam es zu einem Lawinenabgang, bei dem die Mutter und der ältere Sohn verschüttet wurden.
Während sich die Australierin selbst aus den Schneemassen befreien konnte, kam für den 16-jährigen Deutsch-Australier jede Hilfe zu spät. Er konnte von den Bergrettern nach 30- minütiger Suche nur noch Tod geborgen werden.
Die Familie beschuldigte später öffentlich einen der Bergretter, für den Tod des Sohnes verantwortlich zu sein. Der Ersthelfer soll durch sein Verhalten das Schneebrett ausgelöst haben, so der Vorwurf; zuvor sei man "nicht in unmittelbarer Gefahr" gewesen, wie die Eltern über die Medien verlauten liesen.
Die in dem Fall ermittelnde Staatsanwaltschaft Innsbruck kam jetzt zu dem Schluss, dass der beschuldigte Bergretter die Lawine zwar "mit hoher Wahrscheinlichkeit" ausgelöst habe. Ihm sei aber kein Vorwurf zu machen, da er sich absolut "sach- und fachgerecht" verhalten habe.
"Witterungsbedingt war eine Suche mit Hubschrauber nicht möglich, ebenso wenig eine Sicht vom gesicherten Skiraum aus. Es war daher notwendig, zu versuchen, von einer Kante aus in das Tal einzusehen, um die Gruppe orten zu können. Obwohl sich der Retter noch im flachen Gelände befand, wurde durch seine Zusatzbelastung die Lawine ausgelöst", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Das Verfahren gegen den Bergretter wurde eingestellt. Für Hermann Spiegl eine "richtungsweisende Entscheidung". Der Landesleiter der Bergrettung Tirol zeigt sich erfreut vom Ausgang der Ermittlungen. "Die Einstellung des Verfahrens zeugt von Hausverstand in der Rechtsprechung", so Spiegl in der Tiroler Tageszeitung.
5 Kommentare
Kommentar schreibenEs ist ja schon unfassbar, einem Retter die Schuld zu geben. Dieser begibt sich bei solchen Aktionen schließlich auch selbst in Gefahr. Und vor allem, sollten sich die Eltern mal an den Kopf fassen, die selbst mit ihren Kids abseits der Piste gefahren sind und das bei der hohen Lawinengefahr. Also erstmal bei sich anfangen. Unfassbar.
Wer weiß was man selber gemacht hätte, wenn es sein Kind gewesen wäre. Vermutlich hätte man aus Wut und Verzweiflung ähnlich gehandelt. Man sucht doch immer andere Schuldige. Aber ebenso ist wichtig, dass der Retter entlastet wurde, da es keinesfalls fahrlässig von ihm war, sondern von den in Bergnot sitzenden Personen selbst. Wer sagt, dass die Lawine ohne Retter nicht auch später selbst ausgelöst hätte.
Wo kommen wir hin wen Menschen die Ehrenamtlich helfen wollen Angst haben müssen etwas falsch zu machen? Ist das der Grundgedanke von Gemeinschaft? Kein Verständnis den Angehörigen.
Warum wurde die Familie nicht angezeigt???
Unfassbar einen Retter anzuzeigen.