Pisten- und Liftbetreiber haben Sicherheitsbedenken, besonders weil viele "Pistengeher" dem neuen Volkssport nach Feierabend frönen. Oft werden für Pistenfahrzeuge lange Seilwinden eingesetzt, die abendlichen Abfahrern können zur tödlichen Gefahr werden. Darüber hinaus haben die Pistenpfleger wenig Verständnis, wenn die am Abend gewalzte Piste befahren wird.
"Ich kann den Ärger der Bergbahnbetreiber verstehen, wenn Tourengeher frisch präparierte Pisten in einen Acker verwandeln", meint Extrembergsteiger Hans Kammerlander.
Die "10 Gebote" für Pistengeher des DAV gelten seit 2004 als Kompromisslösung zwischen Pistenbetreibern und Tourengehern. Der DAV appelliert eindringlich sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und diese unbedingt einzuhalten:
Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
Aufstiege nur am Pistenrand vornehmen (FIS-Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.
Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpässen, Steilhängen, bei Vereisung und beim Queren der Pisten. Keine Querung in unübersichtlichen Bereichen.
Keinesfalls gesperrte Pisten begehen. Lokale Hinweise und Routenvorgaben beachten.
Größte Vorsicht und Rücksichtnahme bei Pistenarbeiten. Bei Einsatz von Seilwinden sind die Skipisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Es besteht Lebensgefahr.
Frisch präparierte Skipisten bitte nur in den Rand- bereichen befahren.
Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren in Skigebieten durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind.
Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen und Bodendecke vermeiden.
Rücksicht auf die Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit können Tiere empfindlich gestört werden. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
Regelungen an den Park- plätzen sowie Parkgebühren respektieren. Umweltfreundlich anreisen.
Mehr zu diesem Thema und die DAV-Broschüre "Skitouren auf Pisten" zum download gibt's unter:
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