"Es wäre ein fatales Zeichen, den Sport im Freien zu verbieten"

ÖAV: Bewegung in der Natur nach Lockdown gesetzlich erlauben

Skitouren auf Pisten, Langlaufen auf Loipen oder auch Rodeln auf Rodelwegen muss nach Ablauf des harten Lockdowns möglich sein – unabhängig davon, ob Anlagen präpariert oder entsprechend gesichert sind, so die Forderung des Österreichischen Alpenvereins.

ÖAV: Bewegung in der Natur nach Lockdown gesetzlich erlauben
© Imago / Action Pictures

In Zeiten des Lockdowns ist es verboten, Sportstätten zu betreten. Derzeit ist allerdings unklar, ob aktuell nicht in Betrieb stehende Pistenanlagen, die für den alpinen Skisport in Vorbereitung sind, ebenfalls als Sportstätten im Sinne der Verordnung gelten. Relevant ist das vor allem für Skitourengeher.

<p>Sieht erheblichen Klärungsbedarf: ÖAV-Präsident Andreas Ermacora</p>

Sieht erheblichen Klärungsbedarf: ÖAV-Präsident Andreas Ermacora

© ÖAV / Freudenthaler

Es geht in erster Linie um die Frage, ob das Skitourengehen auf Pisten durch die derzeitige Maßnahmenverordnung gestattet ist oder nicht. Hier bestehe nah Auffassung des ÖAV dringend Klärungsbedarf und fordert in diesem Zusammenhang eine Klarstellung zu Gunsten der erlaubten Bewegung in der Natur:

"Nach Ablauf des harten Lockdowns braucht es eine gesetzliche Klarstellung: Die Bewegung in der Natur, sei es das Tourengehen auf Skipisten, Langlaufen auf Loipen oder auch das Rodeln auf Rodelwegen muss möglich sein – unabhängig davon, ob diese Anlagen nun beschneit, präpariert oder entsprechend gesichert sind", so ÖAV-Präsident Andreas Ermacora.

"Sportliche Betätigung leistet besonders in Zeiten wie diesen einen unschätzbaren Beitrag zur körperlichen und mentalen Gesundheit. Es wäre ein fatales Zeichen, den Sport im Freien – selbstverständlich unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen – zu verbieten."

Laut Alpenverein nimmt die Zahl der Tourengeher jedes Jahr weiter zu: 500.000 bis 600.000 Skitourengeher soll es allein in Österreich geben. "

Wir gehen aktuell auch davon aus, dass im kommenden Winter mit bis zu 20% mehr Tourengehern gerechnet werden kann", erklärt Clemens Matt, Generalsekretär des Alpenvereins. "Auch gerade deshalb braucht es hier klare Richtlinien."


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7 Kommentare


bergdocc

@ceterum censeo
Offensichtlich ist Ihnen Art.2 im Grundgesetz entgangen, daher hier kleine Nachhilfe.
(1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist übrigens auch ein Menschenrecht!
Und wo bitte hält sich unser Staat nicht an Recht und Gesetz?? Grundlage aller jetzigen Maßnahmen ist das im Bundestag diskutierte und mit großer Mehrheit verabschiedete Infektionsschutzgesetz! Bitte keine Irrlehren verbreiten.
Was soll eigentlich in D noch passieren bis es auch der Letzte kapiert hat?
Wir hatten am 07.09.20 insgesamt 212 Menschen in D auf Intensivstation liegen, heute, 3 Monate später, sind es über 4000! Davon sind 60% beatmet und täglich sterben laut RKI zwischen 400 - 500 Menschen.
Wie egoistisch muss eigentlich bei diesen Zahlen ein Mensch hier sein, dem nichts besseres einfällt als auf seine persönlichen Grundrechte zu pochen, die angeblich verletzt werden. Ich fasse es nicht.
Ach ja und zum Vergleich, bei der schweren Grippeepidemie 2017/18 hatten wir täglich im Schnitt 133 zusätzliche Tote durch die Grippe - jetzt aber 400 - 500.
Ach wenn mir das jetzt schwer zum Schreiben fällt, sollten Sie erst mal wegen Corona auf Intensiv liegen und beatmet werden und den Intubationsschlauch in Ihrer Luftröhre stecken haben, dann hat's sich mit Ihrer grundgesetzlichen Problematik aber ganz schnell ausdiskutiert. Dann dürfen sich diejenigen um Sie kümmern und ihre eigene Gesundheit für Sie hinhalten, die einfach nicht die Zeit haben Ihr zitiertes Buch zu lesen, weil Sie dann nämlich voll mit Ihnen beschäftigt sind - um Ihr Leben zu retten. Vielleicht denken Sie einfach mal darüber nach, die vielen Toten werden Ihnen noch nachträglich sehr dankbar dafür sein. Ich bin selbst bin übrigens Intensivmediziner....
Und zuletzt zu dem Artikel oben, Söder hat in der Pressekonferenz mit Merkel explizit darauf hingewiesen, Skisport im Freien wie Langlauf und Touren sind selbstverständlich nicht verboten. Was soll also eine solche Debatte, wir haben gerade ganz andere Sorgen.

ceterum censeo

@huettentaum: Da Ihnen die Einhaltung der Verfassung durch den Staat und Ihre Grundrechte offensichtlich und leider keinerlei Anliegen sind, sind wir in der Tat nicht auf Augenh ... sorry ... ich meinte: auf einer Wellenlänge. Und das ist auch gut so - in einer Demokratie. Die lebt nämlich von unterschiedlichen Meinungen.

Grundsätzlich und abstrakt gefragt: Mit welcher Berechtigung sollte ein Staat, der sich selbst nicht an Recht und Gesetz hält, von seinen Bürgern die Einhaltung von Regeln verlangen können?

Unsere Verfassung gilt auch Krisen. Und Freiheitsrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen einen übergriffigen Staat. Ich muss nur Eingriffe dulden, die formell rechtmäßig, materiell erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind. Das ist hinsichtlich der sogenannten Corona-Maßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht äußerst strittig - unter Medizinern, unter Juristen usw... Und das muss man für jeden Eingriff gesondert prüfen. Und gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung zuführen.

So funktioniert ein Rechtsstaat. Den sollten wir alle stützen.

Eine sonstige Pflicht zum Verzicht existiert in der Rechtswirklichkeit nicht.

Sie mögen ja den Politikern blind vertrauen. Sie mögen auch bereitwillig die Ihnen wertlose Freiheit und demokratische Strukturen gegen ein Sicherheitsgefühl eintauschen. Aber das können Sie nicht auch von anderen verlangen.

Ich frage mich durchaus, ob und welche Maßnahmen geeignet sind. Wenn man vergleicht, haben Staaten und Länder mit besonders strengeren Maßnahmen gerade keine besonderen Erfolge bei der "Bekämpfung" des Virus'. Beispielsweise liegt Bayern unter Söder im bundesweiten Vergleich bei den Corona-Toten pro Einwohner satte 46% über dem Bundesdurchschnitt und damit an letzter Stelle. Bei der Infektionsrate liegt man immerhin noch 25% über dem Bundesdurchschnitt und damit vor Berlin an vorletzter Stelle. Es ist unbewiesen und fraglich, ob mit den Maßnahmen tatsächlich Leben "gerettet" werden. Und warum wollen wir eigentlich nur diejenigen unter den tagtäglich ca. 2.550 Toten in Deutschland um jeden Preis retten, die einen positiven PCR-Test haben? Sind uns die anderen egal?

Ich frage mich, warum die Verantwortlichen, die vorgeben, Leben retten zu wollen, nicht seit Februar/März das Gesundheitssystem gestärkt und die Kapazitäten ausgebaut haben und die besonders gefährdeten Menschen in Alten- und Pflegeheimen durch gezielte Maßnahmen besonders geschützt haben. Wäre billiger als den Wirtschaftsabsturz mit Milliarden abzufedern. Was man nämlich beobachten kann ist, dass Staaten mit einem leistungsfähigen Gesundheitssystem besser durch die Pandemie kommen als bspw. solche, in denen das Gesundheitswesen zuvor kaputt gespart worden war.

Ich sorge mich auch um die Folgeschäden. Wenn wir einen schweren Wirtschaftseinbruch in Kauf nehmen, wer soll zukünftig wie das Gesundheitswesen finanzieren? Wie werden wir dann in der Zukunft gegen Gesundheitsgefahren geschützt sein?

Wie auch immer: Ihnen und allen anderen hier ebenfalls gute Gesundheit und eine schöne Vorweihnachtszeit... und ein schönes Bergjahr 2021!

huettentraum

- tja , lieber Herr oder Frau "cetero", ich fasse mich mal kürzer, weil ich auch hier nicht eine Diskussion über Grundrechte anfachen möchte. Sie sind leider nicht auf meiner Wellenlänge und ich nicht auf Ihrer - deshalb hat es keinen Sinn mit Ihnen zu debattieren (da Sie auch den anderen nur respektieren, der Ihnen Recht gibt). Ich halte alles, was hier im Lande zwecks Pandemie unternommen wird für richtig. Es ist viel zu wenig. Und besondere Ereignisse erfordern auch besondere Maßnahmen und da muß " Mann oder Frau " mal verzichten können. Möglicherweise haben Sie das nicht gelernt oder sind noch nie in solche Situation gekommen.
Am besten Sie machen die Politik - mal sehen, was dabei rauskommt.
Es ist immer sehr einfach, über andere herzufallen, wenn man deren Entscheidungen nicht treffen muß.
Trotz allem ein schönes Weihnachtsfest und bleiben gesund !

ceterum censeo

@huettentraum: "Das Gefasele von vielen Leuten über die Einhaltung der Grundrechte kann ich ehrlich gesagt nicht mehr hören und kann ich nicht verstehen. Davon geht die Pandemie ja auch nicht weg."

Bei allem Respekt, aber angesichts Ihrer "Ausführungen" sollten Sie anderen wirklich kein "Gefasel" unterstellen. Diese anderen Menschen machen sich womöglich differenziertere Gedanken, als Sie sich vorstellen können.

Sie sagen selbst, dass Sie die Sinnhaftigkeit bestimmter Regelungen gar nicht mehr verstehen, was Sie jedoch erstaunlicherweise nicht zu einer weitergehenden kritischen Befassung mit der Materie veranlasst.

Sie geben statt dessen offen zu erkennen, dass Sie die grundrechtliche Problematik gar nicht verstehen. Ihre Aussage. Und weil Sie's nicht verstehen, können Sie's auch nicht mehr hören. Das ist fast schon zu ehrlich...

Um es zu verstehen, muss man den Wesensgehalt und die Bedeutung der Grundrechte und der sonst tangierten Verfassungsprinzipien kennen, verstehen und schätzen. Das ist das Rückgrat unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das sind die unverhandelbaren Leitplanken unseres Staatswesens. Grundrechte stehen nicht unter Vorbehalten oder Bedingungen. Sie gehören den Bürgern, die Freiheitsrechte machen sie erst zu mündigen Bürgern. Selbst wenn sich einige darum offenbar nicht scheren. Wenn der Staat in die Grundrechte eingreift, den Schutzbereich eines Grundrechtes damit verletzt, dann ist das grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn die Maßnahme erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist. Zur Erreichung eines rechtlich gebotenen Zweckes. Das ist für jede Maßnahme einzeln und laufend zu prüfen. Das ist auch justiziabel.

Auch bei "Bekämpfung einer Pandemie" muss der Staat die Grundrechte wahren. Sonst verstößt der Staat gegen die Verfassung. Sinnlose und wirkungslose Maßnahmen können jedenfalls nicht gerechtfertigt sein. Eine - unterstellt - gute Absicht allein reicht nicht aus...

Eine Bekämpfung muss und kann nur unter Wahrung der Grundrechte erfolgen, jedenfalls im demokratischen Rechtsstaat.

Deshalb müssen sich Menschen mit dem Verständnis für die Problematik und entsprechender Sachkompetenz auch damit befassen. Die anderen mögen den Lockdown nutzen und mal ein Lehrbuch zu den Grundrechten studieren, zB den Kingreen/Poscher.

Ihre grundrechtlich gewährleistete Freiheit beinhaltet allerdings, dass Sie tatsächlich nicht zuhören müssen...

huettentraum

Ich verstehe gar nichts mehr, heute oder morgen laufe ich per Fuß durch die Gegend. Das ist erlaubt. Wenn es morgen schneit darf ich nicht auf die Langlaufski. Ich mache doch das gleiche wie vorher, außer dass ich meine Skier drunterhabe (z.B auf der Wiese oder im Wald). Ich brauche keine Pisten, keine Loipen, kein Skitourengehen, ich bewege mich gerne auch alleine an der frischen Luft, um den Kopf freizukriegen. Und das zählt jetzt unter Wintersport und ist nicht mehr erlaubt? Ich kann doch nichts dazu, daß es schneit. Ich tue es für meine Gesundheit und halte alle Regeln ein, die im Moment angesagt sind. Es gibt doch auch im bayrischen Flachland oder an der Ostseeküste Schnee !
Das Gefasele von vielen Leuten über die Einhaltung der Grundrechte kann ich ehrlich gesagt nicht mehr hören und kann ich nicht verstehen. Davon geht die Pandemie ja auch nicht weg.

Rüdi

Sehr schöner Kommentar! Ich erinnere nur an den Appell des Deutschen Alpenvereins im März: „bleibt’s dahoam, die Berge laufen nicht weg!“ Auch da haben ahnungslose Funktionäre in vorauseilendem Gehorsam Unterlassungen gefordert, die sich die Exekutive wegen der Grundrechte der Bürger nicht zu untersagen getraute. Das war anmaßend und übergriffig. Und satzungswidrig sowieso - der DAV ist ja nicht politischer Interessenvertreter oder Meinungsorgan seiner Mitglieder/innen im öffentlichen Diskurs.

ceterum censeo

Sport im Freien ist nicht nur der Gesundheit förderlich, es ist auch eine selbstverständliche Ausübung von Grundfreiheiten. Das kann nur dann (justiziabel) verboten werden, wenn es sich als erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme zum Erreichen eines rechtlich gebotenen Zwecks erweist. Für diese Prüfung ist eine differenzierte und gründliche Sicht auf die Sach- und Rechtslage unabdingbar. "Angst" oder "Panik" sind dagegen nicht nicht von Nutzen. Die Einschränkung von Grundfreiheiten bedarf stets und laufend einer solchen Rechtfertigung, nicht die Erlaubnis. Wer um rechtliche Erlaubnis des grundsätzlich Erlaubten bittet, verhält sich wie ein Bittsteller, ein Untertan, nicht wie ein Bürger mit Bürgerrechten. Aber vielleicht kriechen die Leute dem Staat so gerne unter den Rock, dass wir inzwischen längst im paternalistischen Obrigkeitsstaat angekommen sind...