Die Restriktionen waren erst vor zwei Jahren im Zuge einer grundlegenden Überarbeitung der seit 2002 in Nepal geltenden "Regeln für Bergsteiger-Expeditionen" ("Mountaineering Expedition Regulation") angedacht und schließlich im Frühjahr 2017 vom nepalesischen Tourismusministerium in Kraft gesetzt worden.
Nun hat die höchste richterliche Instanz des bettelarmen Binnenstaates - nur wenige Wochen vor Beginn der neuen Klettersaison im April - die Verbote wieder aufgehoben.
Wie ein Sprecher des Gerichts in Kathmandu mitteilte, verstoße es gegen den Geist der nepalesischen Verfassung, Menschen, ganz gleich ob mit oder ohne Behinderung, den Zutritt zum höchsten Berg der Erde zu verwehren.
Nach dem Erlass hatten Bergsteiger, Menschenrechtsaktivisten sowie Betroffene gegen das Dekret der Regierung geklagt. Wie die "Himalayan Times" berichtet, hat diese nun rund zwei Wochen Zeit, um gegen den jüngsten Richterspruch Beschwerde einzulegen.
Bis zum Ablauf der Frist bleibt die Umsetzung des Verbotes durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Ob das von der nepalesischen Regierung erst kürzlich beschlossene Verbot von Solo-Besteigungen von Bergen über 6.600 Meter Höhe ebenfalls revidiert werden muss, ist nicht bekannt.
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Kommentar schreibenSelbst beinbehindert, würde ich niemals von anderen Menschen (in diesem Falle Sherpas) verlangen, dass sie für mich ihr Leben riskieren, nur damit ich das Dach der Welt besteigen kann. Auch wenn ich noch so gerne dieses sicher wunderbare Erlebnis haben möchte. Für mich ist das Egoismus pur.