Achttausender-Saison

Everest: Gericht kippt Besteigungsverbot

Kurz vor Start der neuen Klettersaison im Himalaya hat Nepals höchstes Gericht die Besteigungsverbote für blinde und beinamputierte Bergsteiger am Everest wieder aufgehoben.

Everest: Gericht kippt Besteigungsverbot
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Die Restriktionen waren erst vor zwei Jahren im Zuge einer grundlegenden Überarbeitung der seit 2002 in Nepal geltenden "Regeln für Bergsteiger-Expeditionen" ("Mountaineering Expedition Regulation") angedacht und schließlich im Frühjahr 2017 vom nepalesischen Tourismusministerium in Kraft gesetzt worden. 

Nun hat die höchste richterliche Instanz des bettelarmen Binnenstaates - nur wenige Wochen vor Beginn der neuen Klettersaison im April - die Verbote wieder aufgehoben. 

Nach dem Erlass hatten Bergsteiger, Menschenrechtsaktivisten sowie Betroffene gegen das Dekret der Regierung geklagt. Wie die "Himalayan Times" berichtet, hat diese nun rund zwei Wochen Zeit, um gegen den jüngsten Richterspruch Beschwerde einzulegen. 

Bis zum Ablauf der Frist bleibt die Umsetzung des Verbotes durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Ob das von der nepalesischen Regierung erst kürzlich beschlossene Verbot von Solo-Besteigungen von Bergen über 6.600 Meter Höhe ebenfalls revidiert werden muss, ist nicht bekannt.

1 Kommentar

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Roma

Selbst beinbehindert, würde ich niemals von anderen Menschen (in diesem Falle Sherpas) verlangen, dass sie für mich ihr Leben riskieren, nur damit ich das Dach der Welt besteigen kann. Auch wenn ich noch so gerne dieses sicher wunderbare Erlebnis haben möchte. Für mich ist das Egoismus pur.