Beim Unfall am Piz Vilan im Prättigau im Winter 2015 waren acht Personen einer Skitourengruppe aus dem Schweizer Kanton Aargau bei der Abfahrt Richtung Seewis von einer Lawine erfasst worden. Drei Männer konnten nur tot aus den Schneemassen geborgen werden. Zwei Frauen starben später an den Folgen des Unfalls im Krankenhaus.
Der vorausfahrende Skitourenleiter des Schweizer Alpenclubs (SAC) war von der Lawine nicht erfasst worden. Im Juni vergangenen Jahres war ein erstes Verfahren gegen den Skitourenleiter eingestellt worden, da man davon ausgehen müsse, "dass das Verhalten des Tourenleiters unter Berücksichtigung der Wetter- und Lawinensituation vertretbar gewesen und nicht zu beanstanden war", so die damalige Begründung der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Ausschlaggebend für diese Beurteilung durch die Richter war ein Gutachten von Sachverständigen des WSL-Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF).
Damit wollten sich die Hinterbliebenen von vier Todesopfern nicht abfinden und haben Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt. Mit Erfolg, denn das Verfahren wird beim Bündner Kantonsgericht wieder aufgenommen.
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