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1.132,92 Euro Jahresmiete für ein Grundstück von 3147m². Das gibt es doch gar nicht! Doch, dies regelt ein Mietvertrag zwischen dem Bezirksamt Berlin-Mitte und der DAV-Sektion Berlin. 50.000 Euro wären eigentlich angemessen, meint Klever e.V., die Interessenvertretung von derzeit 37 privaten Kletterhallenbetreibern, und hat beim Oberverwaltungsgericht Klage eingereicht.
Diese war zu Teilen erfolgreich: Der Pachtvertrag zwischen Stadt und Alpenverein muss neu verhandelt werden. Mit dieser Entscheidung wollte sich der DAV nicht zufrieden geben und legte Revision ein. Das Verfahren wird nun in nächster Instanz fortgeführt.
Für Klever ist die Angelegenheit kein Einzelfall, sondern die Regel. Daher die Forderung des Verbandes nach einer Ausgliederung der Kletterzentren aus dem gemeinnützigen Betrieb des DAV. Mieten zu Sonderkonditionen und teilweise üppige Zuschüsse von Seiten der öffentlichen Hand würden damit ebenso der Vergangenheit angehören wie die Besteuerung der Eintrittsgelder mit 7%.
Klever stellt Gemeinnützigkeit von DAV-Kletterzentren in Frage @(zwischenHeadlineTag)>
„Der DAV ist ein gemeinnütziger Verein mit vielen guten Angeboten für seine Mitglieder, und er leistet einen sehr wichtigen Beitrag in Bezug auf den Naturschutz. Das befürworten wir, wehren uns aber gegen unlautere Unterstützung von Ländern und Kommunen wie im vorliegenden Fall“, so Jost Hüttenhain, 1. Vorsitzender von Klever.
Nach Ansicht des Kletterhallenverbandes wird in den DAV-Kletterzentren keine gemeinnützige Arbeit geleistet. Kletterkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder, die Vermietung der Vereinsräume an Unternehmen, der Betrieb von Gastronomie und Shops für Kletterzubehör sowie eine Eintrittspreispolitik auf nahezu gleichem Niveau wie die von privaten Betreibern sprechen klar dagegen, findet Klever.
„Es geht um diegrundlegende Frage, wie gemeinnützige Vereine künftig handeln dürfen. Wir haben den Eindruck, dass sich der DAV mitdem Betrieb der Kletterhallen mit einem kommerziellen Unternehmen verwechselt unddie wirtschaftliche Betätigung übertrieben hat", fasst Hüttenhain den Kernpunkt der Klage zusammen.
Dass dies der DAV anders sieht, liegt auf der Hand. Müsste der Alpenverein den Betrieb seiner 200 Kletteranlagen aus dem gemeinnützigen Bereich ausgliedern, hätte dies unter anderem fast zwangsläufig eine Erhöhung der Eintrittspreise zur Folge.
Urteil erwartet@(zwischenHeadlineTag)>
Am 14. Oktober 2015 wird nun die gemeinsame Klage des Kletterhallenverband KLEVER e.V., der Berliner Kletteranlage "Magic Mountain" sowie zweier niederländischer Kletterhallenbetreiber vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) verhandelt.
3 Kommentare
Kommentar schreibenzur Zeit ist es so, dass Steuergelder verschwendet werden um den kommerziellen Konkurrenz zu machen. Natürlich ist es lobenswert, was Vereine leisten, aber je grösser diese Verbände, umso grösser auch die Gefahr (mangels Kontrolle), dass sie ganz komische Sachen machen (s. ADAC, FIFA, UEFA, DFB usw.). Komisch ist nur, dass alle Sportvereine in Deutschland, ihre Gastronomie ganz sauber in GmbHs ausgelagert haben (hier würde man sich mit den Verbänden der Gastronomen und der Brauereien anlegen und das ist zu gefährlich. Nach wie vor gilt: Schuster bleib bei deinen Leisten. Und noch etwas: das der Klever ein e.V. ist, ist logisch, weil ohne Gewinnstreben die Interesse der Mitglieder vertreten werden. KLEVER BETREIBT KEINE KLETTERHALLE
Meiner Ansicht nach, haben die von Klever sachlich / fachlich recht und ich befürchte, dass das juristisch auch so gesehen wird. Aber als DAV-Mitglied fände ich es dennoch nicht gut, wenn der Klever recht bekäme.
Nach meinem Dafürhalten gehört das Klettern in künstlichen Anlagen vielleicht nicht zu den traditionellen Aufgaben eines Alpenvereins. Mir persönlich wären andere Schwerpunkte in der Arbeit des DAV sogar lieber. Dennoch lassen sich auch die diesbezüglichen Aktivitäten des DAV meines Erachtens zwanglos unter die Voraussetzungen der „Gemeinnützigkeit“ subsumieren.
Nur weil Private mit einem ähnlichen Teilangebot Profit machen wollen, lässt dies nicht die Gemeinnützigkeit der Tätigkeit des DAV entfallen. Zwischen dem gewinnorientierten Treiben der privaten Hallenbetreiber und dem gemeinnützigen Handeln des DAV besteht unter Umständen ein faktisches, nicht aber ein rechtliches Wettbewerbsverhältnis. Dann kann auf Seiten des DAV auch kein „unlauterer Wettbewerb“ vorliegen. Wenn diese gewerblichen Hallenbetreiber ebenfalls Hallenklettern anbieten, um Profit zu machen, so ist das deren unternehmerisches Risiko. Ich halte es rechtlich nicht für geboten, die gemeinnützige Arbeit des DAV zu beschneiden und die Förderung der Arbeit des DAV einzuschränken, damit Private unter erleichterten Bedingungen Profite erzielen können.
Die Klage des Klever e.V. (äh… gemeinnützig?) hat für die Nutzer der Hallen im günstigsten Falle keine, andernfalls negative Folgen. Kletterer können sie nicht gutheißen. Wenn der Klever e.V. mit seiner Klage im Ergebnis die Arbeit des DAV erschweren sollte, dies Ergebnis zu Angebotseinschränkungen oder Preiserhöhungen auf Seiten des DAV führen sollte, sich dies unter Umständen gar negativ auf andere Bereiche der Arbeit des DAV auswirken sollte, glauben die Verantwortlichen bei Klever e.V. ernsthaft, damit eine gute Werbung für private Kletterhallen gemacht zu haben?