Inhaltsverzeichnis
Tirol@(zwischenHeadlineTag)>
Dauer
Fünf Tage im Winter Sieben Tage im Sommer
Kosten
1325 Euro inkl. Übernachtung, HP plus Jause im Doppelzimmer
Voraussetzung
Volljährigkeit, Kondition für Touren bis zu fünf Stunden und 400 Hm/Stunde, sicheres Begehen von steilen Grashängen, trittsicheres und schwindelfreies Gehen im weglosen Gelände, sicheres Queren von 30 Grad steilen Schneehängen, sportmedizinisches Untersuchungszeugnis ( nicht älter als drei Monate)
Lern- und Prüfungsinhalte
Theoretische Gegenstände: Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen, Natur- und Umweltkunde, Tourismuskunde, Körperlehre und Erste Hilfe, Tourenplanung und Tourenführung, sommerliche und winterliche Berggefahren, Unfallkunde, Wetterkunde, Orientierungskunde, Ausrüstungskunde. Praktische Gegenstände: Lehrwanderungen mit Tourenplanung und Tourenführung, Sicherheit und Orientierung beim Bergsteigen, Bergrettung und Erste Hilfe.
Gesetzliche Regelung
Bergwanderführertätigkeiten in Tirol sind im Tiroler Bergsportführergesetz geregelt. Zur Berufsausübung ist in Tirol eine behördliche Befugnis als Bergwanderführer erforderlich, die nach erfolgreich abgelegter Bergwanderführerprüfung bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen ist.
Besonderheiten/Extras
Keine Fortbildungs-pflicht/freiwillige Weiterbildungen
Befugnis/Tätigkeitsbereich
- Die Befugnis als Bergwanderführer begründet die Mitgliedschaft im Tiroler Bergsportführerverband, der in Tirol eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist.
- Erwerbsmäßiges Führen und Begleiten von Personen bei Bergwanderungen auf Wegen, deren Schwierigkeitsgrad jenen mittelschwieriger (= rot zu markierender) Bergwege nicht übersteigt und die im höchstens mittelschwierigen weglosen Gelände stattfinden.
- Im Winter dürfen nur höchstens mittelschwierige Wege unterhalb der Waldgrenze begangen werden, die offenkundig nicht von Lawinen bedroht sind.
Anerkennung
Das Tiroler Bergsportführergesetz regelt die Anerkennung von Bergwanderführerausbildungen bzw. -prüfungen nach den einschlägigen EU-Richtlinien und nach Maßgabe der Gleichwertigkeit. Anerkennung der Berufsausbildung regeln die jeweiligen Landesgesetze.
Informationenen
Steiermark@(zwischenHeadlineTag)>
Dauer
Zweimal sechs Tage; Start im Winter oder Sommer möglich.
Kosten
Gesamtkosten: 1.500 Euro für beide Kurse inkl. ¾ Pension, Übernachtung im Einzelzimmer, 4* Hotel plus evtl. Seilbahnkosten.
Voraussetzung
Volljährigkeit, Kondition für täglich fünf Stunden Wandern, Bestätigung über Erste Hilfe Kurs.
Lern- und Prüfungsinhalte
Ausrüstungskunde, Tourenplanung und -durchführung, Orientierung und Wetterkunde, Schnee- und Lawinenkunde, Umgang mit LVS-Gerät, Bau von Schneeunterkünften, Alpine Gefahren Sommer/Winter, Gelände Risikomanagement, Erste Hilfe und Notfallmanagement, Sportbiologie, Berufskunde, Naturkunde, Psychologie, Hilfestellung.
Gesetzliche Regelung
Die Tätigkeit des Bergwanderführers ist in der Steiermark bislang kein gesetzlich geregelter Beruf.
Besonderheiten/Extras
Fortbildungspflicht alle zwei Jahre im Notfallmanagement.
Befugnis/Tätigkeitsbereich
- Selbständiges erwerbsmäßiges Führen von Bergwanderungen.
- Mitgliedschaft im steirischen Bergwanderführerverband oder anderem Bergführerverband aus Versicherungsgründen empfohlen.
- Sommer: Führen von Bergwanderungen , die ohne alpintechnische Hilfsmittel auf Steigen und Wegen bzw. im weglosen Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr durchführbar sind.
- Führen im Gletschergebiet auf öffentlich gesicherten Wegen, abweichend sind geringfügige Schneefeldquerungen und Wegequerungen mit Seilsicherungen zulässig.
- Winter: Führen von Bergwanderungen im offensichtlich lawinensicheren Gelände, auch mit Schneeschuhen.
Anerkennung
EU-weite Anerkennung nach den Dienstleistungsrichtlinien der EU und deren Niederlassungsfreiheit. In den Ländern, die kein eigenes Bergwanderführergesetz haben, gelten unsere Ausbildungsrichtlinien. Anerkennung der Ausbildung regeln die jeweiligen Landesgesetze.
Informationenen
Deutschland@(zwischenHeadlineTag)>
Dauer
Zweimal sechs Tage Kurs im Sommer, einmal sechs Tage im Winter, zwei Tage Prüfung plus zweimal sechs Tage Praktikum Start im Sommer.
Kosten
1990 Euro zuzüglich Übernachtung, Spesen, evtl. Seilbahn.
Voraussetzung
Volljährigkeit, amtliches Führungszeugnis, Bestätigung über Praktikumsplatz bei einer Bergschule/staatl. geprüfter Berg- und Skiführer, amtliches Führungszeugnis, ärztliches Eignungsattest, körpeliche Fitness für Touren von 6-8 Stunden und 1500 Hm Aufstieg, Erste Hilfe Nachweis, Tourenbericht über alpine Erfahrung beim Wandern auf leichten, mittelschwe-ren und schweren Wegen, Beherr-schung von Achterknoten, Prusik, Schleifknoten, Ankerstich, Halb-mastwurf, Sackstich.
Lern- und Prüfungsinhalte
Ausrüstungskunde, Tourenplanung und Durchführung, Orientierung und Wetterkunde, Schnee- und Lawinenkunde, Umgang mit LVS-Gerät und Snowcard, Bau von Schneeunterkünften, Alpine Gefahren Sommer/Winter/Gelände, Erste Hilfe und Notfallmanagement, Ökologie und Aspekte von Natur- und Umweltschutz, Führungstaktiken, Risikomanagement, Erlebnismanagement, seiltechnische Maßnahmen zur Absicherung von absturzgefährdeten Stellen.
Gesetzliche Regelung
Die Tätigkeit des Bergwanderführers ist in Deutschland bislang kein gesetzlich geregelter Beruf.
Besonderheiten/Extras
Der Einsatz des Seils zu Absicherungszwecken (von z.B. Alt-schneefeldern oder rutschigen Wegen) ist Teil der Ausbildung; Dreijährige Fortbildungspflicht.
Befugnis/Tätigkeitsbereich
- Führung gegen Entgelt in Deutschland nur im Rahmen einer von einem staatlich geprüften Berg- und Skiführer geleiteten Bergschule bzw. im Auftrag eines staatl. Geprüften Berg- und Skiführers (Deutschland).
- im Ausland gelten die jeweiligen Landesgesetze.
- Versicherung über die Bergschu-le, für die geführt wird, Mitgliedschaft im VDBS empfohlen, aber keine Pflicht - allerdings nötig für eine Gruppenhaftpflichtversicherung.
- Führen von Wanderungen auf allen Bergwegeklassifizierungen von leicht bis schwierig, Begehen von Schnee- Firn- und kleinen Eisfeldern (keine Gletscher).
- Wanderungen mit Schneeschuhen oder zu Fuß bis zur Waldgrenze unter 30 inkl. Einzugsbereich, in gesicherten Bereichen auch über der Waldgrenze.
- Absicherung von absturzgefährdeten Stellen/Passagen von mittelschwer bis schwierigen Bergwegen und auf Schnee- Firn- und kleinen Eisfeldern.
Anerkennung
Ausbildung ist verbandsintern anerkannt (VDBS) und im Bergschulgesetz geregelt, aber keine eigenständige Berufsausbildung. EU-weite Anerkennung nach den Dienstleistungsrichtlinien der EU und deren Niederlassungfreiheit. Anerkennung der Ausbildung regeln die jeweiligen Landesgesetze.
Informationenen