Ende Juni letzten Jahres machten sich Christian Klant und Christoph Nick auf, bestens vorbereitet und ausgerüstet, den 6271 m hohen Salcantay zu besteigen. Unmittelbar vor Beginn der Tour zum zweithöchsten Gipfel Perus musste Christian passen. Eine Salmonellen-Infektion zwang ihn zum Verzicht. Christoph Nick brach alleine Richtung Gipfel auf.
Am Morgen des dritten Tages war Christoph immer noch nicht ins Basislager zurückgekehrt. Christian hinterließ Nahrung und Medikamente im Basecamp und machte sich auf nach Cusco, um Hilfe zu organisieren.
In seinem offenen Brief schildert Christian, wie schwer er sich tat, über die 24-Stunden-Hotline der ASS Notruf-Zentrale des DAV eine Hubschraubersuche nach seinem Bergfreund in die Wege zu leiten. Diese sei, so der 25-Jährige, schließlich um nahezu einen Tag verzögert worden.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2006 wurde die Hubschraubersuche ergebnislos eingestellt. Christoph Nick wird seither vermisst.
Seither wartet Christoph Nicks Familie auf die Übernahme der Rettungskosten von über 20.000 US-Dollar. Die Elvia, der Versicherungspartner des DAV, weigert sich, die entsprechenden Rechnungen zu bezahlen.
Wie aus den Stellungnahmen der Elvia und des DAV hervor geht, haben Christian Klant und Christoph Nick lediglich einen weltweiten ASS-(Alpiner Sicherheits- Service) Schutz abgeschlossen. In den Bedingungen würde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierin keine Expeditionsunternehmungen mitversichert sind. Und um eine solche Unternehmung handele es sich bei der Besteigung des Salcantay.
Dies, so heißt es in den Stellungnahmen weiter, hätte Christoph Nick im Vorfeld gewusst. Dennoch hätte er auf den Abschluss einer Expeditionsversicherung verzichtet.
Christian Klant hingegen betont im Interview mit alpin.de, er habe zu keinem Zeitpunkt gewusst, dass es sich bei der Besteigung des Salyantay um eine Expedition gehandelt hätte und dass hierfür eine gesonderte Versicherung abzuschließen sei. Im übrigen bezweifelt der 25-Jährige stark, dass der Salcantay überhaut als Expeditionsberg eingestuft werden könne.
Die Auseinandersetzung wird nun die Gerichte beschäftigen.
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